Für die Vermittlung von gewerblichen Miet-, Pacht- und vergleichbaren
Nutzungsverträgen sowie für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss
solcher Verträge hat der Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigte
bei Verträgen mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren eine Provision von 2
Monatsmieten zuzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer (s. Ziff. 15 AGBs)
zu zahlen; siehe AGBs.
Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren hat der Mieter
(Pächter/Nutzungsberechtigte) eine Provision in Höhe von 4 Monatsmieten
zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer (s. Ziff. 15 AGBs) zu zahlen; siehe
AGBs.
Wird neben einem gewerblichen Miet- oder Pachtvertrag ein Optionsrecht
eingeräumt, so darf die Gesamtsumme der Provision aus Mietvertrag
und Optionsrecht 4 Monatsmieten zuzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer
(s. Ziff. 15) nicht übersteigen. Bei Vereinbarung eines Optionsrechtes
im Übrigen erhalten wir vom Optionsberechtigten 2 Monatsmieten
zuzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer (s. Ziff. 15); siehe
AGBs.
Bei Vereinbarung einer Staffelmiete in Fällen der Ziffern 6 und 7 der
AGBs wird die Provision nach der monatlichen Durchschnittsmiete der
Gesamtlaufzeit errechnet; siehe AGBs.
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